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Sachliches Teilprogramm Windenergie
Aufstellung des sachlichen Teilprogramms Windenergie sowie die 2. Änderung des regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2011
Das Niedersächsische Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (NWindG) verpflichtet den Landkreis Osterholz dazu, bis 31.12.2027 mindestens 0,92 % und bis 31.12.2032 mindestens 1,18 % seiner Landkreisfläche für die Windenergie auszuweisen. Wenn diese vorgegebenen Teilflächenziele nicht erreicht werden, gelten Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich des Landkreises als privilegiert zulässig. Der Landkreis Osterholz strebt daher an, den Windenergieausbau mittels der Ausweisung von Vorranggebieten Windenergienutzung im sachlichen Teilprogramm Windenergie räumlich zu steuern und bereits bis Ende 2027 das abschließende Teilflächenziel von 1,18 % zu erreichen. Zudem ist aufgrund rechtlicher Vorgaben eine 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2011 erforderlich. Dort werden die bisherigen Festsetzungen mit Bezug zur Windenergie gestrichen. Beide Verfahren werden parallel durchgeführt.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2025 den 2. Entwurf zur Aufstellung des sachlichen Teilprogramms Windenergie sowie den Entwurf zur 2. Änderung des RROP 2011 beschlossen und den Landrat beauftragt, das Beteiligungsverfahren einzuleiten. Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe findet vom 18.12.2025 bis zum 02.02.2026 statt. Die Entwurfsunterlagen sowie der Text der öffentlichen Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs stehen auf dieser Internetseite bereit (siehe „Dokumente“). Die Planunterlagen können zu den Servicezeiten der Kreisverwaltung (montags 8-12 Uhr und 14-16 Uhr, dienstags 8-18 Uhr, mittwochs 8-12 Uhr, donnerstags 8-12 Uhr und 14-16 Uhr, freitags 8-12 Uhr) bei der Information im Foyer des Landkreises Osterholz, Kreishaus I, Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck eingesehen werden. Nach Terminvereinbarung per Mail an planungsamt@landkreis-osterholz.de ist auch eine Einsichtnahme beim Landkreis Osterholz, Planungs- und Naturschutzamt, Kreishaus II, Bahnhofstraße 45, 27711 Osterholz-Scharmbeck möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Kreishäuser vom 24.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 geschlossen bleiben.
Die Stellungnahmen aus dem 1. Beteiligungsverfahren zum sachlichen Teilprogramm Windenergie wurden bei der Bearbeitung des aktuellen Entwurfs berücksichtigt. Es ist nicht erforderlich, diese zu wiederholen.
Stellungnahmen zu den Planentwürfen können bevorzugt gerichtet werden per E-Mail an
planungsamt@landkreis-osterholz.de
Alternativ können Sie Ihre Stellungnahme schriftlich einreichen an den Landkreis Osterholz, Planungs- und Naturschutzamt, Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck, sowie beim Landkreis Osterholz während der Servicezeiten mündlich zur Niederschrift vorbringen.
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 02.02.2026. Es erfolgt keine gesonderte Eingangsbestätigung zu abgegebenen Stellungnahmen. Sie werden im weiteren Planungsverfahren berücksichtigt und im Rahmen der politischen Beratung anonymisiert veröffentlicht.
Die Datenschutzhinweise für das Beteiligungsverfahren zum sachlichen Teilprogramm Windenergie sowie der 2. Änderung des RROP 2011 sind auf der Internetseite https://www.landkreis-osterholz.de/portal/seiten/datenschutzerklaerung-901000978-21000.html unter „Fachbezogene Dienstleistungen Bauen und Wohnen“ veröffentlicht.
Die Geodaten der Vorranggebiete Windenergienutzung (2. ENTWURF) können im shape-Format hier heruntergeladen werden. Die hierfür geltenden Nutzungsbedingungen sind zu beachten. Die Geodaten sind nicht parzellenscharf zu verstehen und für eine Darstellung im Maßstab 1:50.000 vorgesehen. Sie sind für eine detailliertere Verwendung nicht geeignet.
